Urheberrecht kennt keine Grenzen
Kreativität verdient weltweit Schutz
In einer digital vernetzten Welt werden Fotografien, Texte, Gemälde, Musikstücke und andere kreative Werke innerhalb von Sekunden rund um den Globus verbreitet. Umso wichtiger ist es, dass das Urheberrecht nicht an nationalen Grenzen endet.
Viele Menschen wissen nicht, dass das Urheberrecht durch internationale Abkommen geschützt wird. Das wichtigste davon ist die Berner Übereinkunft, die bereits 1886 verabschiedet wurde und heute von den meisten Staaten der Welt anerkannt wird. Sie stellt sicher, dass ein Werk, das in einem Mitgliedsland geschaffen wurde, grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedsstaaten urheberrechtlichen Schutz genießt.
Das Recht am eigenen Bild
Der Schutz der Persönlichkeit über Grenzen hinweg
Ein Foto hält einen Augenblick fest. Es erzählt Geschichten, dokumentiert Geschichte und bewahrt Erinnerungen. Doch jedes Bild, auf dem ein Mensch erkennbar ist, berührt nicht nur die Kunst oder die Fotografie – sondern auch ein grundlegendes Persönlichkeitsrecht: das Recht am eigenen Bild.
Anders als das Urheberrecht, das den Schöpfer eines Werkes schützt, schützt das Recht am eigenen Bild die abgebildete Person. Es soll sicherstellen, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, ob und in welchem Zusammenhang sein Bild veröffentlicht oder verbreitet wird. In diesem Punkt wird das Veröffentlichungsrecht des Urhebers, zugunsten des Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person eingeschränkt.
